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BayObLG (RReg 5 St 170/91) | Datum: 30.12.1991
I. Die Revision ist offensichtlich unbegründet. Ergänzend zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in ihrer Stellungnahme vom 5.11.1991 ist zu bemerken: 1. Der [...]