Sortieren nach
70000 DM Schmerzensgeld für Kompressionsfraktur des 6., 7., 8., 10. und 12. Brustwirbelkörpers, einem Schädelhirntrauma mit Commotio cerebi, einer linksseitigen Beckenringfraktur mit Sitz-Schambeinfraktur und einer Kreuzbeinfraktur, Verbrennungen III. Grades im Bereich des rechten und linken Oberschenkels, Verbrennungen II. Grades im Bereich des rechten Ellenbogens sowie multiplen Schürfwunden. Dauer-MdE von 20 %; junge amerikanische Fremdsprachenkorrespondentin.
Zu 2. vgl. OLG Frankfurt ZfS 1991, 150 (m. w. H.). NZV 1992, 278 ZfS 1991, 294 [...]
1. Tritt der Käufer eines Kfz wegen eines Unfallschadens nach dem Abschluß des Kaufvertrags vom Vertrag zurück, so kann der Geschädigte grundsätzlich den Differenzbetrag zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös des reparierten Kfz als Schadenersatz fordern. 2. Das gilt jedoch nicht bei einer Eigen- oder Nachbarschaftsreparatur, da dann davon auszugehen ist, daß der Mindererlös auf einer geringwertigeren Reparatur beruht.
Vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 919 = ZfS 1991, 341 m.w.H. ZfS 1991, 373 [...]