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BGH (I ZR 196/89) | Datum: 11.04.1991
Der Beklagte, ein Fahrlehrer, warb für die Leistungen seiner Fahrschule auf einem Plakat unter anderem wie folgt: 'B. Ihr Vorteil bei der theoretischen Fahrausbildung Vorträge zu grundlegenden und aktuellen Fragen des [...]