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b. Die Verwerfung des Einspruchs eines trotz Anordnung persönlichen Erscheinens unentschuldigt ausgebliebenen Betroffenen ist dann unzulässig, wenn nach Aufhebung eines vorangegangenen Urteils lediglich im Rechtsfolgenausspruch und Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsbeschwerdegericht erneut zu verhandeln ist.
BayObLGSt 1991, 271 DAR 1991, 28 DRsp IV(468)168b MDR 1990, 1139 VRS 80, 45 wistra 1990, 364 [...]
»Für die Beförderung von Schlammabfällen - Sondermüll -, die sich in ihrer Zusammensetzung, ihrem chemischen Aufbau, ihrem Verhalten und ihren Eigenschaften nicht ähneln, dürfen nicht die gleichen Gruppenmerkblätter verwendet werden.«
MDR 1991, 561 NZV 1991, 205 (Ls) VRS 80, 387 VerkMitt 1991, 47 [...]