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1. Wird nachts ein Stromverteilerkästen durch einen Pkw zerstört und entstehen infolge einer von den Stadtwerken fehlerhaft durchgeführten Notreparatur weitere Schäden (hier: in einem Gärtnereibetrieb), haftet der Pkw-Haftpflichtversicherer auch für diese weiteren Schäden. 2. Wird der Geschädigte gem. § 24 UStG 'pauschaliert' zur Umsatzsteuer veranlagt, hat der Schädiger auch den in der Reparaturrechnung enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag zu erstatten. 3. Daß die Haftung der Stadtwerke als weiterer Schädiger durch deren AGB teilweise ausgeschlossen ist und der Geschädigte sich mit den Stadtwerken verglichen hat, steht einer vollen Inanspruchnahme des Pkw-Haftpflichtversicherer nicht entgegen.
NJW 1991, 849, NJW 1991, 849 NJW-RR 1991, 548 NZV 1991, 189 [...]
1. Werden Pkw mit der Leistungsangabe 'PS' beworben, ohne gleichzeitig auch die Leistungsstärke in 'kW' anzugeben, liegt ein Verstoß gegen § 11 Gesetz über Einheiten im Meßwesen i. V. mit § 3 AusführungsVO vor. 2. Ein solcher Verstoß führt aber nicht ohne weiteres zur Annahme eines Wettbewerbsverstoßes i. S. des § 1 UWG. Bei den Vorschriften des Gesetzes über die Einheiten im Meßwesen handelt es sich um eine gesetzliche Regelung ohne jeden wettbewerbsrechtlichen Bezug. 3. Ein wettbewerblicher Vorsprung wird - im Gegensatz zur Auffassung des OLG Hamm - auch nicht dadurch begründet, daß die 'PS'-Angabe zahlenmäßig höher als die vergleichbare 'kW'-Angabe ist. Der private Verbraucher denkt nach wie vor in 'PS', so daß auch ein täuschendes Anlocken durch das Weglassen der 'kW'-Angabe nicht angenommen werden kann.
A.A.: OLG Hamm (4 W 34 /90) NZV 1990, 394. NJW-RR 1991, 40 NZV 1991, 157 [...]