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BayObLG (2 ObOWi 148/90) | Datum: 05.07.1990
c-d. »[Das AG, das den Einspruch des Betroff. gegen einen gegen ihn gerichteten Bußgeldbescheid wegen seines unentschuldigten Ausbleibens in der Hauptverhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens verworfen [...]