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OLG Stuttgart (7 U 72/90) | Datum: 28.06.1990
Die sachverständig ermittelten Reparaturkosten - bei Reparatur in Eigenregie - betrugen 25.392 DM, der Wiederbeschaffungswert 20.600 DM, der geschätzte Restwert 7.000 DM. Der Kl. beansprucht 20.600 DM. Hinweis: Eine [...]