Ihre Suche einschränken
Rechtsgebiet
Fundstelle
Eine Unterbrechung der Verjährung durch Bekanntgabe des gegen den Betroffenen eingeleiteten Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) liegt nur vor, wenn die betreffende Maßnahme aktenkundig gemacht worden ist, sich also aus dem Inhalt der Akten und nicht lediglich aus durch Erinnerung gestützten späteren Auskünften oder Vermerken ergibt.
BayObLG (1 ObOWi 174/89) | Datum: 12.01.1990
NStE Nr. 8 zu § 33 OWiG NZV 1990, 285 wistra 1990, 245 [...]
Aktuelle Suchergebnisse 11 -
11
von 11
.