Sortieren nach
»Schäden, die an einem teilkaskoversicherten Fahrzeug infolge eines Ausweichmanövers bei plötzlich auftauchendem Haarwild entstehen, ohne daß es zu einem Zusammenstoß mit dem Wild kommt, können weder nach § 12 Abs. 1 I d AKS, noch als sog. Rettungskosten nach §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 VVG ersetzt werden. Sie sind vom Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung nicht gedeckt.«
NJW-RR 1990, 161 VersR 1990, 299 ZfS 1990, 62 r+s 1990, 115 [...]
»1. Die während des Rechtsbeschwerdeverfahrens erfolgte Zahlung eines Verwarnungsgeldes, das ohne Fristbestimmung angeboten worden ist, bewirkt kein Verfahrenshindernis; eine Zahlungsfrist kann nur vor Erlaß des Bußgeldbescheides gesetzt werden. 2. Der Vertrauensschutzgrundsatz hindert die Rücknahme eines Verwarnungsgeldangebots grundsätzlich nicht.«
Anmerkung Wache, NZV 1990, 124 NJW 1990, 1803 NZV 1990, 123 [...]