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Die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten gemäß Schätzgutachten ist nicht möglich, wenn das beschädigte Kfz unrepariert verkauft wurde und die Ersatzbeschaffung abzüglich Restwerte bei Zugrundelegung marktüblicher Preise günstiger ist.
Ebenso LG München I (19 S 9501/82) VersR 1983, 592. VersR 1990, 864 ZfS 1990, 346 [...]
Beim Verkauf eines Wagens zum Zwecke der Teilnahme am Straßenverkehr, also nicht nur zum Zwecke des Ausschlachtens oder Verschrottens, liegt trotz des Ausschlusses jeglicher Gewährleistung eine stillschweigende Zusicherung des Verkäufers dahingehend vor, daß das Fahrzeug dem vertraglichen Verwendungszweck entsprechend genutzt oder der Nutzung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zugeführt werden kann.
S.a. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 4. Aufl. Rdnr. 1249, 1355. DAR 1991, 188 VersR 1991, 1252 [...]