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- DRsp I(123)337e (1)
- DRsp II(294)234b (1)
- DfS Nr.1976 (1)
- DfS Nr.414 (1)
- DfS Nr.418 (1)
- ES Kfz-Schaden B-2/11 (1)
- ES Kfz-Schaden D-1/38 (1)
- ES Kfz-Schaden G-1/5 (1)
- ES Kfz-Schaden L-1/30 (1)
- NJW (1)
Nicht jede Einmündung in eine Hauptverkehrsstraße stellt eine gefährliche Fahrbahnstelle dar, die eine Streupflicht begründet. Es muß vielmehr hinzukommen, daß die Einmündung aufgrund ihrer besonderen Eigenart erhöhte Unfallgefahren bei Schnee- oder Eisglätte in sich birgt. Das ist z.B. der Fall bei unübersichtlichen Kreuzungen oder Einmündungen oder bei einem Gefälle der einmündenden Straße.
OLG Karlsruhe (1 U 214/88) | Datum: 07.12.1988
Wer sein Fahrzeug für einen nicht lediglich eng abgegrenzten Zeitraum einem Dritten zur alleinigen und möglicherweise unentgeltlichen Benutzung überläßt, der das Fahrzeug dann nach eigenem Gutdünken verwenden kann und die gesamten laufenden Kosten trägt, ist auch dann nicht Fahrzeughalter, wenn das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen und versichert ist.
OLG Karlsruhe (1 Ss 108/88) | Datum: 25.07.1988
»Zu den Grenzen des Schutzbereichs des § 37 StVO bei Umfahren einer Rotlichtampel auf dem Gehweg mit einem Kraftrad.«
OLG Karlsruhe (1 Ss 207/88) | Datum: 23.12.1988
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