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OLG Düsseldorf (5 Ss (OWi) 54/88 - 60/881) | Datum: 25.05.1988
»Nach § 21 a Abs. 2 StVO müssen der Führer und der Beifahrer eines Kraftrades während der Fahrt einen Schutzhelm tragen. Zweck der Vorschrift ist es, typische Unfallfolgen eines Motorradunfalles zu vermeiden oder zu [...]