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Wenn der VN oder dessen Anwalt bei Vorwurf der Trunkenheit am Steuer - 1,07 Promille, § 316 StGB - ohne Rückfrage beim Rechtsschutzversicherer von sich aus eine Blutgruppennachuntersuchung sowie ein Blutgruppenidentitätsgutachten beantragt, so ist der Rechtsschutzversicherer wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung insofern - hier in Höhe von 1.497,50 DM - leistungsfrei.
Ebenso LG Münster vom 10.1.89, 48 T 67/88. ZfS 1991, 346 [...]
Die dem Geschädigten entstehenden Anwaltskosten für die Regulierung mit dem Kaskoversicherer sind dann nicht vom erstattungspflichtigen Schädiger zu übernehmen, wenn die Kaskoversicherung wegen der höheren Versicherungsleistung in Anspruch genommen worden ist.
Vgl. OLG Stuttgart DAR 1989, 27 = ZfS 1989, 88 (m.w.H.). ZfS 1989, 161 [...]