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Solange im Hinblick auf laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen den Verurteilten wegen des Verdachts neuer, in der Bewährungszeit begangener Straftaten offen ist, ob die Strafaussetzung zu widerrufen ist, muß die Entscheidung über den Straferlaß gem. § 56 g Abs. 1 StGB zurückgestellt werden.
Ebenso LG Hamburg, NStE Nr. 3 zu § 56 g StGB . NStE Nr. 2 zu § 56 g StGB [...]
1. Wird einem Verletzten seitens der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht gestattet, kann der Beschuldigte dies auf dem Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG einer gerichtlichen Nachprüfung unterziehen. 2. Ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht hat ein Verletzter auch zum Zwecke der Wahrnehmung vermögensrechtlicher Belange und insbesondere ihrer gerichtlichen Durchsetzung. Insoweit darf Akteneinsicht auch zum Zwecke einer Ausforschung gewährt werden, um einer bisher unschlüssigen Zivilklage zur Schlüssigkeit zu verhelfen.
S.a. OLG Hamburg StrafV 1986, 422 m.Anm. Welp. StV 1988, 332 ZfS 1988, 296 [...]