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1. Die verschiedenen Tatbestände des § 12 AKB stehen gleichwertig nebeneinander. Es ist dem Versicherungsnehmer, der den behaupteten, aber bestrittenen Diebstahl seines ausgebrannt aufgefundenen Fahrzeugs nicht beweisen kann, nicht verwehrt, seinen Anspruch auf den Tatbestand des Brandes zu stützen. 2. Es begegnet keinen Bedenken, daß der Versicherungsnehmer seinen Anspruch in der ersten Instanz ausdrücklich nur auf den Tatbestand des Diebstahls und erstmals in zweiter Instanz auch auf die Tatbestände des Unfalls und des Brandes gestützt hat.
S.a. OLG Bremen (4 U 129/83) VersR 1986, 434 = ZfS 1986, 217. r+s 1988, 221 [...]
1. Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben zum Aufbewahrungsort der zum Pkw gehörenden Schlüssel zum Zeitpunkt des Diebstahls. 2. Haftung des VN für den Inhalt einer von seiner Ehefrau ausgefüllten Schadensanzeige, wenn er diese selbst vervollständigt und unterschrieben hat.
Bemerkung: Vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 1980, 179; OLG Hamm VersR 1985, 957 VersR 1988, 1236 [...]