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OLG Hamm (20 U 4/87) | Datum: 14.10.1987
»Nach § 12 Nr. 1.I b AKB hat der Versicherer für den Diebstahl des versicherten Kfz einzustehen. Hat der Versicherer eine Diebstahlentschädigung gezahlt, obwohl ein Diebstahl nicht stattgefunden hat, sondern vom [...]