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OLG Hamm (20 U 305/86) | Datum: 06.02.1987
Hinweis: Zu [1]: Daß aus schadensrechtlicher Sicht die Interimslösung bisweilen sogar in den Bereich der eigenen Obliegenheiten des Geschädigten aus § 254 Abs. 2 BGB rücken kann, zeigen einschlägige Urteile aus der [...]