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Gericht
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Das Anhalten an der noch besetzten Parkstelle verschafft keine 'Anwartschaft' auf den Vortritt gegenüber einem parkwilligen nachfolgenden Verkehrsteilnehmer. Entscheidend ist, wer im Augenblick des Freiwerdens der Parklücke die bessere Einfahrposition hat.
OLG Düsseldorf (5 Ss (OWi) 333/86 - 256/86 I) | Datum: 23.09.1986
Konkrete Gefährdung eines Vorausfahrenden
BayObLG (RReg 1 St 101/86) | Datum: 22.08.1986
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