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BGH (IVa ZR 197/84) | Datum: 28.05.1986
Die klagende Versicherung verlangt von der Beklagten eine Teil der dieser rechtskräftig zugesprochenen und danach gezahlten Neuwertentschädigung für einen gestohlenen Pkw zurück, weil die Beklagte den Betrag nicht zum [...]