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OLG Düsseldorf (1 U 52/85) | Datum: 28.04.1986
»§ 26 StVO durchbricht den Grundsatz des Vorrangs des Verkehrs auf der Fahrbahn, in dem er Fußgängern am Zebrastreifen gegenüber dem Fahrbahnverkehr den Vorrang einräumt. Die Vorschrift erfaßt ihrem Wortlaut nach nur [...]
LG Rottweil (2 O 256/86) | Datum: 23.04.1986
»... Nach h. M. ist der geschlossene Verband im Rahmen der StVO wie ein Verkehrsteilnehmer zu behandeln. [Es] besteht kein Zweifel daran, daß das erste Fahrzeug der Kolonne unter Beachtung der Vorschrift des § 9 StVO [...]