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Auch nicht in das Verkehrszentralregister einzutragende Bußgeldentscheidungen unter 80,- DM Geldbuße und gebührenpflichtige Verwarnungen dürfen bei der Bußgeldbemessung verwertet werden, falls eine auffällige Häufung solcher Vorwarnungen und bei unterstellter Eintragungspflicht keine Tilgungsreife vorliegt.
aber nur über 40,- DM nach KG (3 Ws (B) 306 76) VRS 52, 305 VRS 1987, 392 ZfS 1987, 381 [...]