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1. Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Verkehrszentralregister nicht erfaßt werden, sind in aller Regel als unwesentlich im Sinne der Auslegung des § 31a StVZO anzusehen, so daß jedenfalls die einmalige Begehung eines solchen Verstoßes die Auferlegung eines Fahrtenbuches grundsätzlich nicht rechtfertigt. 2. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 25 km/h bei denen es zu keiner Verkehrsgefährdung gekommen ist, rechtfertigen die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht.
DAR 1985, 159 NJW 1985, 2285 VerkMitt 1985, 87 ZfS 1985, 192 [...]
1. In der Kaskoversicherung können Anwaltskosten grundsätzlich nur als Verzugsschaden gefordert werden. 2. Dazu ist neben der Fälligkeit eine Mahnung erforderlich. 3. Eine Fälligkeit tritt nach § 11 Abs. 1 VVG erst nach Abschluß der 'nötigen Erhebungen' ein. Dazu gehört auch die Einsicht in Ermittlungsakten.
S.a. AG Bochum v. 26.04.1984, ZfS 1985, 46 ZfS 1985, 334 [...]
Wer mit einem angetrunkenen Fahrer in Kenntnis des Umstands, daß dieser erhebliche Mengen Alkohol zu sich genommen hat, eine Fahrt unternimmt, handelt auf eigene Gefahr. Ihm stehen daher keinerlei Schadensersatzansprüche zu, wenn es bei der Fahrt zu einem Unfall kommt.
Vgl. auch OLG Zweibrücken v. 24.02.1978, VersR 1978, 1030 VersR 1985, 1199 ZfS 1986, 36 [...]