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BayObLG (1 ObOWi 127/84) | Datum: 16.05.1984
'...Wie dem angefochtenen Urteil zu entnehmen ist, hat sich der Betr. damit verteidigt, das Halteverbotsschild (Zeichen 283) sei so zugeschneit gewesen, daß sein Inhalt nicht zu erkennen gewesen sei. ... Der Meinung [...]