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1. In der Kaskoversicherung können Anwaltskosten grundsätzlich nur als Verzugsschaden gefordert werden. 2. Dazu ist neben der Fälligkeit eine Mahnung erforderlich. 3. Eine Fälligkeit tritt nach § 11 Abs. 1 VVG erst nach Abschluß der 'nötigen Erhebungen' ein. Dazu gehört auch die Einsicht in Ermittlungsakten.
S.a. AG Bochum v. 26.04.1984, ZfS 1985, 46 ZfS 1985, 334 [...]
1. Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Streupflicht nur an verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Stellen. 2. Fehlende Warnschilder begründen keine Haftung, weil jeder Fahrer bei entsprechendem Wetter an ungünstigen Stellen mit Glatteis rechnen muß.
Zu 1. auch OLG Hamm v. 08.01.1985, ZfS 1985, 97 = VRS 69, 1 ZfS 1984, 353 [...]