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Eine gemeinsame Zufahrt zu mehreren Wohnhäusern ist, wenn keine die Zufahrt beschränkenden Einrichtungen oder Sperrzeichen angebracht sind, ohne Rücksicht auf die näheren örtlichen Verhältnisse öffentlicher Verkehrsraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts.
Abweichung von BayObLG v. 20.01.1972, VRS 43, 134 DAR 1983, 329 VRS 64, 375 VerkMitt 1983, 74 [...]
Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d. StGB setzt voraus, daß die besondere Gefahrenlage an einer der in der Vorschrift genannten Straßenstellen zu der vom Täter durch das zu schnelle Fahren hervorgerufenen Gefahr beigetragen hat; ein bloßes örtliches Zusammentreffen genügt nicht.
So auch BayObLG v. 16.02.1976, VRS 50, 425. VRS 64, 371 [...]