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1. Auch eine für immer angeordnete Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann aufgehoben werden. 2. Bei der Entscheidung über die Abkürzung der Sperrfrist müssen alle im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten Tatsachen berücksichtigt werden, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Verurteilte sich in Zukunft wieder verantwortungsbewußt im Straßenverkehr verhalten wird, und die den Schluß zulassen, die Entwicklung des Verurteilten sei anders verlaufen, als es der erkennende Richter angenommen hatte.
DAR 1982, 338 JMBl NRW 1982, 177 VRS 63, 273 ZfS 1983, 32 (LS) [...]
1. Eintragungen in das Verkehrszentralregister sind grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren zu tilgen (§ 13a Abs. 1 1. Halbsatz, Abs. 2 Nr. 1a StVZO). 2. Die den getilgten oder tilgungsreifen Eintragungen zugrundeliegenden Sachverhalte unterliegen dem Verwertungsverbot bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. *) 3. Die Frist des § 13a Abs. 2 Nr. 1a StVZO beginnt im Falle gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Bußgeldentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung (§ 13a Abs. 1 S. 5 StVZO). Tilgungsreife tritt er mit Ablauf der Frist ein, soweit nicht innerhalb der Frist strafgerichtliche Entscheidungen oder Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden (§ 13a Abs. 3 S. 1 StVZO), bzw. ohne Rücksicht auf weitere Eintragungen spätestens nach fünf Jahren (§ 13a Abs. 3 S. 2 StVZO).
*) BVerwG v. 17.12.1976, VRS 52, 381. So auch OLG Hamm v. 30.01.1981, DAR 1981, 156 VRS 64, 61 [...]