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Daß ein Fußgänger, der an einem Fußgängerüberweg bereits begonnen hatte, vor einem herannahenden Kraftwagen die Fahrbahn zu überqueren, wieder zurücktritt, enthält keinen Verzicht auf das ihm zustehende Vorrecht und darf vom Kraftfahrer auch nicht als solcher gedeutet werden.
ebenso OLG Hamm ( 2 Ss OWi 2425/78) VRS 56, 380 . VRS 62, 466 [...]