Ihre Suche einschränken
Rechtsgebiet
Monat
Fundstelle
»Der Halter des Fahrzeugs ist nicht für die - möglicherweise jeweils nach der Art der transportierten Güter unterschiedliche - Ausrüstung mit Unfallmerkblättern und der sich hieraus ergebenden Schutzausrüstung verantwortlich. Diese Ausrüstung hat vielmehr der Beförderer sicherzustellen; demgemäß handelt dieser ordnungswidrig, wenn er dieser Verpflichtung zuwiderhandelt.«
OLG Celle (2 Ss (OWi) 332/80) | Datum: 11.03.1981
Aktuelle Suchergebnisse 11 -
11
von 11
.