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Rechtsgebiet
Gericht
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Das mehrtägige Abstellen eines Wohnmobils auf einem öffentlichen Parkplatz zu Wohnzwecken liegt außerhalb des Gemeingebrauchs und stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Wird dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt, so geht das landesrechtliche Straßengesetz § 32 StVO vor.
OLG Braunschweig (Ss Bz 72/81) | Datum: 08.07.1981
Bindung des Straßenverkehrsrechts an eine wegerechtliche Widmungsbeschränkung
BVerwG (7 C 27.79) | Datum: 26.06.1981
Verhinderung eines Richters an der Unterschrift eines Urteils wegen Ausscheidens aus dem Spruchkörper
BayObLG (RReg 1 St 58/81) | Datum: 07.05.1981
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