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Rechtsgebiet
Gericht
Fundstelle
Bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug kann bei einer Meßstrecke von 1400 m und einer gemessenen Geschwindigkeit von 110 km/h der Abzug eines Toleranzwertes von mehr als 10 % erforderlich sein, auch wenn der Tachometer des Polizeifahrzeugs erst einen Monat vor der Tatzeit justiert worden ist.
AG Düsseldorf (142 OWi/72 Js 455/79) | Datum: 10.10.1979
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