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1. Der Umfang der Streupflicht richtet sich räumlich und zeitlich nach den Umständen des Einzelfalles. Auf alle Fälle besteht eine Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften nur für verkehrswichtige und gefährliche Straßen. 2. Dem Verkehrssicherungspflichtigen ist bei Glatteisbildung einen gewisse Zeitspanne zur Durchführung organisatorischer Vorbereitungen für das Streuen zuzubilligen.
So auch OLG Düsseldorf v. 26.05.1977, VersR 1977, 1032 VersR 1978, 547 [...]
Einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB kann im Einzelfall auch erfolgen, wenn bei dem Täter keine Blutprobe entnommen werden konnte. Es muß sich jedoch um einen Ausnahmefall handeln; dabei sind strengste Anforderungen an die einzelnen Beweiszeichen für die Fahruntüchtigkeit und an die erforderliche Gesamtwürdigungen zu stellen.
Im Anschluß an OLG Koblenz v. 20.11.1975, VRS 50, 288. VRS 54, 282 [...]