Die - von einem Hubschrauber aus erfolgte - Schätzung der Geschwindigkeit eines auf der Überholbahn der Bundesautobahn fahrenden Kraftfahrzeuges durch Vergleich mit dem auf der rechten Fahrspur befindlichen Schwerverkehr ist durchgreifend rechtsbedenklich.
Vgl. hierzu auch OLG Hamm v. 23.10.1975, VRS 50, 139 = DAR 1976, 109 (Nachfliegen). VRS 50, 68 [...]
Die als unwiderlegt hingenommene Einlassung eines Pkw-Fahrers, der bei Dunkelheit schneller als erlaubt fährt, er habe die ihm in einem Zivilstreifenwagen nachfolgenden Polizeibeamten für Räuber gehalten und sei anschließend unter Mißachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen nur deshalb so schnell gefahren wie irgend möglich, um den vermeintlichen Verfolgern zu entkommen, entlastet ihn regelmäßig nicht von dem Vorwurf fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung.
A.A: OLG Hamm v. 18.1.1968, VRS 35, 342 (Putativnotstand kann vorliegen). VRS 50, 390 [...]
Eine Sperre für immer kommt nicht nur bei 'schwerster Verkehrskriminalität' in Frage. Maßgebend für die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis ist vielmehr allein der Gesichtspunkt, wie lange die Uneigenheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der Überzeugung des Tatrichters voraussichtlich bestehen wird; wenn eine fünfjährige Sperre aller Voraussicht nach nicht ausreicht, dann muß eine Sperre auf Lebenszeit angeordnet werden.
So auch OLG Oldenburg v. 11.5.1976, VRS 51, 282. VRS 50, 274 [...]
Es bedeutet keine Schlechterstellung für den Betroffenen, wenn das Rechtsbeschwerdegericht anstelle einer vom Amtsgericht auferlegten Geldbuße von 200,00 DM und einem Fahrverbot von einem Monat - unter Wegfall des Fahrverbots - nunmehr auf einer Geldbuße von 400,00 DM erkennt.
So auch OLG Hamm v. 16.07.1970, VRS 40, 22 = NJW 1971, 209 VRS 50, 50 [...]
Verhältnismäßig langsame Fahrweise zur Tatzeit (hier: 35 bis 40 km/h gegen 4 Uhr morgens, 1,23 o/oo) läßt nicht ohne weiteres auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Pkw-Fahrers schließen. Dies kann auch zwanglos damit erklärt werden, daß der Fahrer in Kenntnis seines zuvor genossenen Alkohols besonders vorsichtig gefahren ist, ohne bereits fahruntüchtig gewesen zu sein. Zwei kleinere Schlenker zur Fahrbahnmitte hin, die mit dem Aufheben eines heruntergefallenen Gegenstandes erklärt werden, sprechen nicht unbedingt dagegen.
So auch OLG Düsseldorf v. 22.12.1967, VerkMitt 1968, 81 . DAR 1975, 249 VRS 49, 364 [...]