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Bemerkt ein Kraftfahrer auf eine Entfernung von ca. 120 m ein auf der Fahrbahnmitte stehendes Fahrzeug, das sich vor einer auf der linken Seite gelegenen Straßeneinmündung befindet, so liegt für ihn eine unklare Verkehrslage vor, die zu einer besonderen Sorgfalt verpflichtet.
Vgl. hierzu auch OLG Hamm v. 16.11.1976, VRS 53, 211 u. v. 22.11.1976, VRS 53, 138. VRS 50, 74 [...]