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OLG Nürnberg (2 U 50/72) | Datum: 29.06.1972
Bei der Beschädigung eines neuen oder - nach der Verkehrsauffassung - neuwertigen Kraftfahrzeugs mit geringer Fahrt-Leistung wird in zunehmendem Maße die Auffassung vertreten, daß die Reparaturkosten und der Ausgleich [...]