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LG Köln (16 O 258/71) | Datum: 08.03.1972
Der Abzug von den Mietwagenkosten für am eigenen Fahrzeug ersparte Betriebskosten begründet sich wie folgt: Unter die ersparten und damit ausgleichspflichtigen Betriebskosten fallen zwar nicht die »fixen« [...]