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Hat das Amtsgericht auf die Möglichkeit einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung und des Widerspruchs hiergegen hingewiesen, so darf es nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit auch dann im Beschlußverfahren entscheiden, wenn es für die Erhebung des Widerspruchs keine bestimmte Frist gesetzt hat.
So auch OLG Hamm v. 24.04.1973, VRS 46, 149. VRS 43, 57 [...]