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Entscheidend für die Frage der Gewaltanwendung ist, ob das Verhalten des Täters geeignet ist, einen durchschnittlichen Kraftfahrer in Furcht und Sorge zu versetzen und damit durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes eines Zwangswirkung auf ihn auszuüben.
So auch OLG Stuttgart v. 08.05.1968, VRS 35, 438. VRS 35, 437 [...]
Geringfügige Abweichungen des Fahrers von Weisungen des Halters im Hinblick auf Zweck, Ziel und Dauer der Fahrt begründen nicht die Annahme einer Schwarzfahrt, wenn eine Genehmigung bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände nicht als ausgeschlossen angesehen werden muß. Für eine erkennbare Überschreitung der Benutzungsgenehmigung trägt der Versicherer die Beweislast.
So auch OLG Düsseldorf v. 03.03.1959, VersR 1959, 896 VersR 1969, 175 [...]