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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.07.2023

19 B 561/23

Normen:
BGB § 1687b
SchulG NRW § 46 Abs. 1
SchulG NRW § 81 Abs. 2 S. 2
SchulG NRW § 81 Abs. 4 S. 1
SchulG NRW § 123 Abs. 1 Nr. 3
APO-S I § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
BGB § 1687b
SchulG NRW § 46 Abs. 1
SchulG NRW § 81 Abs. 2 S. 2
SchulG NRW § 81 Abs. 4 S. 1
SchulG NRW § 123 Abs. 1 Nr. 3
APO-S I NRW § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
SchulG NRW § 81 Abs. 2
SchulG NRW § 81 Abs. 4 S. 1
SchulG NRW § 123 Abs. 1 Nr. 3
APO-S I § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren [...]
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