Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Juni 2023 - VG 4 K 3/23 - aufgehoben. Die zulässige, nach § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und nicht nach § 146 Abs. 2 VwGO [...]
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