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OLG München - Entscheidung vom 17.04.2023

12 UF 73/23 e

Normen:
VersAusglG § 25 Abs. 1
VersAusglG § 25 Abs. 2

1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet ab 01.05.2023 an die Antragstellerin jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus eine Hinterbliebenenversorgung in Höhe von monatlich 3.829 € aus dem Anrecht des [...]
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