1. Rechtsanwalt I. K1. W. wird für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten T. M. vor dem Landgericht Landshut 3 KLs 205 Js 28056/21 eine Pauschgebühr in Höhe von 2849 Euro bewilligt. 2. Beträge, die als [...]
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