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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 02.01.2023

L 3 R 209/22 WA

Normen:
§ 158 S 2 SGG
§ 179 Abs 1 SGG
§ 589 Abs 1 S 2 ZPO
SGG § 158 S. 2
SGG § 179 Abs. 1
ZPO § 589 Abs. 1 S. 2
ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4
ZPO § 579 Abs. 2
ZPO § 580 Nr. 1-5
ZPO § 589 Abs. 1 S. 2
SGB VI § 43

Die Klage der Klägerin auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 3 R 66/21 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind für die Wiederaufnahmeklage nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Die [...]
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