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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 20.06.2023

L 28 KR 428/22 KL ER

Normen:
§ 29 Abs 4 Nr 3 SGG
§ 51 Abs 1 Nr 2 SGG
§ 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG
§ 129 SGB V
§ 5 AMPreisV
SGG § 29 Abs. 4 Nr. 3
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
SGB V § 129
AMPreisV § 5
SGB V § 129 Abs. 9 S. 7
SGB V § 129 Abs. 8
SGB V § 129 Abs. 7
SGB V § 129 Abs. 2
AMPreisV § 5 Abs. 6
SGB X § 35 Abs. 1 S. 1-2

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage KL wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. Der [...]
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