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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.04.2023

L 9 R 3005/22

Normen:
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
SGB X § 45 Abs. 3 S. 4
SGB X § 50 Abs. 1
SGB VI § 106
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 und Nr. 4
SGB X § 45 Abs. 3 S. 4
SGB X § 50 Abs. 1
SGB VI § 106
SGB VI § 65
SGB VI § 106 Abs. 1 S. 1
SGB VI § 106 Abs. 3 S. 2
SGB VI § 108 Abs. 1

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 15. September 2022 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten steht [...]
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