Der Tenor zu I. 2. des Urteils vom 28. Juli 2023 - 9 Sa 73/21 - wird wie folgt berichtigt: Die Beklagten zu 1 und 2 werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger € 2.500,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf [...]
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