1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Zwischenurteil der Kammer für Handelssachen 95 des Landgerichts Berlin vom 31.08.2023, Az. 95 O 51/22, gemäß § 522 Abs. 1 ZPO bei einem Streitwert von 49.611,38 EUR als [...]
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