Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 29.9.2022 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8.3.2023 verpflichtet, der Klägerin für das Jahr 2021 eine Energiesteuerentlastung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!