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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.11.2023

10 K 2671/20

Normen:
KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6

1. Der Körperschaftsteuerbescheid 2017 vom 15. Juli 2022 wird dahingehend abgeändert, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte unter Außerachtlassung von Betriebseinnahmen in Höhe von 307.751,51 € mit -170.461,51 € [...]
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