BVerfG, Beschluss vom 01.02.2023 - Aktenzeichen 2 BvC 29/22
DRsp Nr. 2023/7397
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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