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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 09.02.2022

10 S 2199/21

Normen:
VwGO § 152a
VwGO § 158 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 152a
VwGO § 158 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 152a

Auf die Anhörungsrüge des Beigeladenen wird das Verfahren 10 S 310/21 im Kostenpunkt fortgeführt. Die Kostenentscheidung im Beschluss des Senats vom 29. Juni 2021 - 10 S 310/21 - wird aufgehoben und wie folgt neu [...]
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